Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Betreuung des Hundes
Das Hundehotel betreut nur sozialverträgliche Hunde welche sich im Hunderudel gut integrieren
können und wohlfühlen.
Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund in gesundem Zustand zu übergeben. Gewohntes
Futter sowie notwendiges Pflegematerial können mitgebracht werden. Wird kein eigenes Material
mitgegeben, werden Futter, Material sowie Beschaffungsaufwand separat verrechnet.
2. Impfungen & Gesundheitszustand
Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund grundimmunisiert, frei von ansteckenden Krankheiten
sowie entwurmt und parasitenfrei ist. Die nasale Zwingerhustenimpfung wird empfohlen. Für
allfällige Ansteckungen unter Hunden wird keine Haftung übernommen.
3. Läufige Hündinnen
Läufige Hündinnen werden nur nach Absprache aufgenommen. Aufpreis CHF 20.– pro Tag. Eine
Haftung für Deckakte wird ausgeschlossen.
4. Unkastrierte Rüden
Unkastrierte Rüden werden nur in Ausnahmefällen aufgenommen. Aufpreis CHF 15.– pro Tag.
5. Krankheit, Unfall & Tierarzt
Erkrankt oder verletzt sich der Hund und ist der Eigentümer nicht erreichbar, wird dieser tierärztlich
versorgt. Notwendige Entscheidungen erfolgen im Sinne des Tierwohls. Sämtliche Kosten trägt der
Hundehalter.
6. Todesfall des Hundes
Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Betreuung Ihres Hundes. Sollte
der Hund während des Aufenthaltes infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall oder anderer nicht
vorhersehbarer Umstände versterben, schuldet das Hundehotel dem Eigentümer keine
Entschädigung.
7. Nichtabholung des Hundes
Wird der Hund nicht spätestens zwei Monate nach dem vereinbarten Abholdatum abgeholt, entbindet der
Eigentümer das Hundehotel automatisch von seiner weiteren Betreuungspflicht. Wird innerhalb dieser
Frist ein Anspruch auf das Tier gestellt, werden die gesamte Betreuungszeit sowie sämtliche Auslagen in
Rechnung gestellt.
8. Haftpflicht & Schäden
Der Hundehalter bestätigt eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Eigentum
des Hundehotels haftet der Hundehalter bzw. dessen Versicherung. Für persönliche Gegenstände wird
keine Haftung übernommen.
9. Zahlungsbedingungen
1. Fixe Tagesplätze
Die Betreuung von fixen Tagesplätzen wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist ab Erhalt
der Rechnung fällig und spätestens bis zum Ende des jeweiligen Monats vollständig zu begleichen,
unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
2. Ferienbetreuung / Ferienplätze
Rechnungen für Ferienbetreuung sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnung.
3. Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das angegebene Konto.
TWINT-Zahlungen sind nicht möglich.
4. Zahlungsversäumnis
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, behält sich das Hundehotel vor, den reservierten Platz
anderweitig zu vergeben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Reservierung oder Betreuung des
Hundes.
Thurgauer Kantonalbank
IBAN CH35 0078 4298 9718 3200 1
Beckers Grand Hotel für Hunde
Evelyn Becker
10. Annullationsbedingungen
Tagesbetreuung:
Absage mindestens 2 Wochen im Voraus.
Fixe Tagesplätze sind mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündbar.
Ferienbetreuung:
Aufenthalt bis 4 Tage: Absage mindestens 2 Wochen im Voraus.
Aufenthalt ab 5 Tagen: Absage mindestens 4 Wochen im Voraus.
Bei nicht fristgerechter Annullation werden 50 % des vereinbarten Betrages verrechnet.
Während der kantonalen Zürcher Schulferien werden 100 % verrechnet.
Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Bezirksgericht 8340 Hinwil. Es wird Schweizer Recht angewendet.
12. Änderungen der AGB
Das Hundehotel behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
anzupassen oder zu ergänzen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen
aktuell hinterlegte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der AGB können jederzeit auf der Webseite eingesehen werden.