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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Betreuung des Hundes

Das Hundehotel betreut nur sozialverträgliche Hunde welche sich im Hunderudel gut integrieren

können und wohlfühlen.

Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund in gesundem Zustand zu übergeben. Gewohntes

Futter sowie notwendiges Pflegematerial können mitgebracht werden. Wird kein eigenes Material

mitgegeben, werden Futter, Material sowie Beschaffungsaufwand separat verrechnet.

2. Impfungen & Gesundheitszustand

Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund grundimmunisiert, frei von ansteckenden Krankheiten

sowie entwurmt und parasitenfrei ist. Die nasale Zwingerhustenimpfung wird empfohlen. Für

allfällige Ansteckungen unter Hunden wird keine Haftung übernommen.

3. Läufige Hündinnen

Läufige Hündinnen werden nur nach Absprache aufgenommen. Aufpreis CHF 20.– pro Tag. Eine

Haftung für Deckakte wird ausgeschlossen.

4. Unkastrierte Rüden

Unkastrierte Rüden werden nur in Ausnahmefällen aufgenommen. Aufpreis CHF 15.– pro Tag.

5. Krankheit, Unfall & Tierarzt

Erkrankt oder verletzt sich der Hund und ist der Eigentümer nicht erreichbar, wird dieser tierärztlich

versorgt. Notwendige Entscheidungen erfolgen im Sinne des Tierwohls. Sämtliche Kosten trägt der

Hundehalter.

6. Todesfall des Hundes

Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Betreuung Ihres Hundes. Sollte

der Hund während des Aufenthaltes infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall oder anderer nicht

vorhersehbarer Umstände versterben, schuldet das Hundehotel dem Eigentümer keine

Entschädigung.

7. Nichtabholung des Hundes

Wird der Hund nicht spätestens zwei Monate nach dem vereinbarten Abholdatum abgeholt, entbindet der

Eigentümer das Hundehotel automatisch von seiner weiteren Betreuungspflicht. Wird innerhalb dieser

Frist ein Anspruch auf das Tier gestellt, werden die gesamte Betreuungszeit sowie sämtliche Auslagen in

Rechnung gestellt.

8. Haftpflicht & Schäden

Der Hundehalter bestätigt eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Für Schäden am Eigentum

des Hundehotels haftet der Hundehalter bzw. dessen Versicherung. Für persönliche Gegenstände wird

keine Haftung übernommen.

9. Zahlungsbedingungen

1. Fixe Tagesplätze

Die Betreuung von fixen Tagesplätzen wird monatlich in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist ab Erhalt

der Rechnung fällig und spätestens bis zum Ende des jeweiligen Monats vollständig zu begleichen,

unabhängig vom Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
 

2. Ferienbetreuung / Ferienplätze

Rechnungen für Ferienbetreuung sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnung.
 

3. Zahlungsmöglichkeiten

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das angegebene Konto.

TWINT-Zahlungen sind nicht möglich.
 

4. Zahlungsversäumnis

Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, behält sich das Hundehotel vor, den reservierten Platz

anderweitig zu vergeben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Reservierung oder Betreuung des

Hundes.
 

Thurgauer Kantonalbank

IBAN CH35 0078 4298 9718 3200 1

Beckers Grand Hotel für Hunde

Evelyn Becker

10. Annullationsbedingungen

Tagesbetreuung:

Absage mindestens 2 Wochen im Voraus.

Fixe Tagesplätze sind mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat kündbar.


Ferienbetreuung:

Aufenthalt bis 4 Tage: Absage mindestens 2 Wochen im Voraus.

Aufenthalt ab 5 Tagen: Absage mindestens 4 Wochen im Voraus.

Bei nicht fristgerechter Annullation werden 50 % des vereinbarten Betrages verrechnet.

Während der kantonalen Zürcher Schulferien werden 100 % verrechnet.

Bei vorzeitiger Abholung besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.


11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht 8340 Hinwil. Es wird Schweizer Recht angewendet.


12. Änderungen der AGB

Das Hundehotel behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit

anzupassen oder zu ergänzen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen

aktuell hinterlegte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Der AGB können jederzeit auf der Webseite eingesehen werden.

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